fin
Wenn ich eine Spülmaschine habe, dann muss ich bei der Wohnungsbesichtigung schon darauf achten ob auch ein Anschluss vorhanden ist. Normalerweise geht das aber durch den Syphon der Spüle. Das sollte ein klempner dann anschließen. Das Anschließen ist Ihre Sache und muss auch von Ihnen bezahlt werden.
Ist gar keine Anschlussmöglichkeit vorhanden, dann haben Sie eben die Wohnung so genommen wie sie ist und können nachträglich nichts auf Kosten der Vermieterin verlangen.
Bei dem Teppich müssen Sie sich mit der Vermieterin um einen Preis einigen. Um diese Probleme und Probleme beim Auszug zu vermeiden, sollte man einen Belag den man unbedingt haben will auch selbst kaufen.
Einem Vermieter ist nicht zuzumuten bei jedem Mieterwechsel wegen dessen Geschmack den Bodenbelag zu wechseln, wenn dieser noch in Ordnung ist. Daher ist Ihre Vermieterin noch kulant.
krissi23
Danke erstmal[/b:6494f]. Es ist schon ein Anschluss vorhanden, meine Vormieterin hatte aber nur eine normale Spüle und keinen Geschirrspüler[/u:6494f]. Wollte nur wissen ob es nun dem Vermieter seine Pflicht[/b:6494f] ist, eine Leitung für Geschirrspüler zu legen oder meine.
Und wegen dem Teppich[/b:6494f], der ist wirklich schon sehr alt und abgewohnt, der jetzt drin ist. Mein Vermieter wollte sich mal erkundigen, was denn so üblich ist als Pauschalbetrag für Teppich, und ich sollte mich auch mal erkundigen.
Ist denn da nix irgendwo geschrieben <!-- s --><!-- s --> was man pauschal für den m² verlangen kann??