Berni911
Hallo,
ja, normaler Weise ist die Nutzfläche ein ordnungsgemäßer Umlageschlüssel. Nein, warum sollte das Geschäft mehr zahlen ?
Kannst dich noch unbeliebt bei deinem Vermieter machen, wenn in deinem Mietvertrag drinne steht, dass die Grundsteuer nach Wohnfläche umgelegt wird. Dann muss er nähmlich eine Vorverteilung vornehmen. Allerdings kommt da am Ende das gleiche raus, m² bleiben m².
Grüsse <!-- s --><!-- s -->