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Keine Urlaubsabgeltung bei kurzem Arbeitsverhältnis
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Arbeitnehmer haben bei einem weniger als einen Monat andauernden Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub. [21.12.2000]
Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klage eines Elektromonteurs gegen eine Zeitarbeitsfirma zurück (Az.: 7 Ca 1203/00).
Der Arbeitnehmer hatte das Arbeitsverhältnis nach nur 24 Tagen mit einer Eigenkündigung beendet. Von der Firma verlangte er noch den finanziellen Gegenwert für drei nicht genommene Urlaubstage. Der Gerichtsvorsitzende verwies jedoch auf die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes, wonach die finanzielle Urlaubsabgeltung lediglich in Zwölftel-Anteilen des Jahresurlaubs zu gewähren sei. Komme ein solches Zwölftel in Folge der kürze des Arbeitsverhältnisses nicht zu Stande, habe der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung.