Rano
Zum Wasserzähler: Das ist abhängig vom Bundesland (angebl. soll es in Hamburg eine Verpflichtung zum Einbau von Wassserzählern geben).
Zum HKV: Beim 2-Fam-Haus nicht unbedingt erforderlich.
Gruss
Ralph
Der_Mario
In manchen Bundesländern ist es vorgeschrieben, dass getrennte Wasserzähler vorhanden sein müssen. Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, dass das in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt ist. "Google" einfach mal, wie das in Deinem Bundesland geregelt ist.
Wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist, gilt selbstverständlich das Verursacherprinzip: Wenn Du willst, dass separate Zähler eingebaut werden, musst Du auch die Kosten dafür tragen.
Ist es aber zwingend vorgeschrieben, muss der Vermieter die Kosten tragen.
Berni911
Moin,
also das sind ja so Halbwahrheiten, mit denen an dieser Stelle mal aufgeräumt werden muss.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, in sein 2 Familienhaus Geräte zur Erfassung der Heizkosten einzubauen, solange er davon selbst eine Wohnung bewohnt. Das heisst also, er begeht dadurch keine Straftat/Ordnungswidrigkeit. In der HKVO steht aber auch nicht, dass dadurch das Kürzungsrecht des Mieters entfällt. Heisst in Deutsch: Aufteilung der Gesamtkosten der Heizungsanlage durch Wohnfläche mal Mietfläche -15% gleich Heizkosten für den Mieter.
Die Kosten für eine eventuelle Montage sind natürlich vom VM zu tragen, dass ist eine Modernisierungsmassnahme und kann dann mit 11% der Kosten als Mieterhöhung umgelegt werden.
Lass es also 218 € sein, davon 11% = 24 € durch 12 Monate macht 2 € davon dein Wohnflächenanteil, ca. 1 € mehr im Monat.
Also abwarten und Tee trinken, bis die Abrechnung kommt.
Grüsse
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