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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

zu unserer EG-Wohnung gehört ein ausgebauter Keller / Souterrain, der beheizt ist (in jedem Raum ein Heizkörper) und bei der Vermietung als Wohnrraum mit eingerechnet worden ist. Nun erzählte uns ein Bekannter, dass dies nicht so ohne weiteres juristisch in Ordnung sei, denn an Wohnraum seien laut Bauordnung bestimmte Kriterien geknüpft. Nun habe ich schon etwas mit Google recherchiert, bin aber noch nicht wirklich weiter.

Weiß hier jemand mehr, unter welchen Voraussetzungen (wir leben in Schleswig-Holstein) ein solches Keller / Souterrain als Wohnraum genutzt und damit auch vermietet werden darf?

Vielen Dank!
Stichwörter: keller + souterrain + wohnraum

1 Kommentar zu „Keller (Souterrain) als Wohnraum”

Susanne Experte!

Wende Dich damit an das Bauamt Deiner Stadt/Kommune/Kreis. Die können Dir dann genau Auskunft geben.
Was soll das aber ändern?

Falls es was zu bemängeln gäbe, wäre doch die Schlussfolgerung, dass diese Wohnung nicht als Wohnraum vermietet werden darf und Du müsstest ausziehen.

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