Gast hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
zu unserer EG-Wohnung gehört ein ausgebauter Keller / Souterrain, der beheizt ist (in jedem Raum ein Heizkörper) und bei der Vermietung als Wohnrraum mit eingerechnet worden ist. Nun erzählte uns ein Bekannter, dass dies nicht so ohne weiteres juristisch in Ordnung sei, denn an Wohnraum seien laut Bauordnung bestimmte Kriterien geknüpft. Nun habe ich schon etwas mit Google recherchiert, bin aber noch nicht wirklich weiter.
Weiß hier jemand mehr, unter welchen Voraussetzungen (wir leben in Schleswig-Holstein) ein solches Keller / Souterrain als Wohnraum genutzt und damit auch vermietet werden darf?
Vielen Dank!