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Schwarzwaldmädchen hat diese Frage gestellt
Hallo,

seit November 2007 wird auf dem unter uns liegenden Balkon geraucht, ich habe den Mieter angesprochen, dass er das unterlassen soll, er sieht das nicht ein.

Wenn es jetzt wieder warm wird, ist die Geruchsbelästigung durch Rauchen schlimmer.

Was kann man hier unternehmen?

Ist dieses Problem mit Mietminderung zu beseitigen, wenn der Vermieter nicht darauf reagiert?

Denn eine Beweislast ist nicht hierfür gegeben, da die Geruchsbelästigung nicht den ganzen Tag erfolgt, sondern nur an bestimmten Zeiten und Tagen.

Stichwörter: Rauchen auf dem Balkon

1 Kommentar zu „Nachbarschaftsstreit”

Ghostraider Experte!

Der Nachbar hat Recht und kann weiter auf dem Balkon seinem Genuss nachgehen und auch der Vermieter verhält sich richtig das er sich da nicht einmischt und dies nur, ich sage mal "belächelt".

Zum Glück ist es in Deutschland noch nicht soweit das ein Nachbar bestimmen kann was sein Nachbar in seinen 4 Wänden ausübt. Der Balkon gehört auch zu den 4 Wänden.

Von einer Mietminderung würde ich Ihnen absolut abraten.
Dies würde sobald 2 volle Monatsmieten an Fehlbetrag erreicht sind zur fristlosen Kündigung führen.

Ach so, um Rauchfrei zu sein sollten oder können Sie ja selbst kündigen, sich ein Häuschen im Grünen suchen und dort allein einziehen und schon haben Sie ein Rauchfreies Umfeld.

Gruß
ghost

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