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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Kinderlärm berechtigt nicht zur Mietminderung

Ein Mieter beschwerte sich darüber, dass eine allein erziehende Mutter mit ihrem Kleinkind das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses seiner Meinung nach nicht schnell genug durchquerte. Wegen des von dem Kind dabei verursachten Lärms kürzte er kurzerhand die Miete. Das Landgericht München wies den wenig kinderfreundlichen Mieter in die Schranken. Von Kindern geht, so die Begründung des Urteils, nunmal ein gewisser Lärm- und Geräuschpegel aus, der von jedem Mitmieter hinzunehmen ist. Der Mann musste die einbehaltene Miete somit nachzahlen.

Urteil des LG München I vom 24.02.2005
31 S 20796/04
Handelsblatt vom 01.06.2005

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