Gast
Hallo,
ich denke das ist Rechtens, das der Vermieter nach 2 Jahren noch Restmiete verlangt:
Eine vierjährige Verjährungsfrist gilt für den Mietzinsanspruch sowohl bei gewerblicher, als auch bei privater Vermietung von Räumen.
Eine vierjährige Verjährungsfrist gilt für Ersatzansprüche wegen eines Kündigungsfolgeschadens in Höhe des Mietausfalls.
Ob dem Vermieter aber "Schadensersatz" zusteht ist eine andere Sache, da er Ihnen Fristlos gekündigt hat, müssen Gründe vorliegen, z.B.:
Miete: Nach fristloser Kündigung muss Mieter weiter zahlen
Nach einer fristlosen Kündigung wegen Mietschulden muss ein Mieter Schadensersatz zahlen. Dazu gehört auch die Fortzahlung der Miete für die vereinbarte feste Vertragsdauer oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter erstmals ordentlich hätte kündigen können. Das geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig hervor. Der Vermieter muss sich jedoch bemühen, einen neuen Mieter zu finden, notfalls auch zu einer geringeren Miete.
OLG Schleswig-Holstein: Az. 4 W 13/99