mono 11.05.2012 07:24
1. Sie haben keine Anspruch auf die Erlaubnis zur Anbringung einer Satellitenschüssel.
2. Die Kosten waren Ihnen doch vor Vertragsschluss bekannt - wieso beschweren Sie sich nun darüber ?
3. Sollte Ihnen vertraglich zugesichert sein, dass in jedem Zimmer Empfang über eine eigene Buchse möglich ist und dies ist nunmehr unzutreffend, sind Sie berechtigt den Mietzins in angemessenem Umfang zu mindern.
4. Wieviele Leitungen die Vermieterin verwendet ist irrelevant. Es gilt lediglich dauf zu achten, dass die Vermieterin auch in diesem Verhältnis an den Kosten beteiligt wird. Bei 8 Leitungen, davon 4 von der Vermieterin genutzt, obliegt ihr mithin eine Kostenbeteiligung von 50 %. Dies gilt es zu prüfen.
forsetis 11.05.2012 08:20
Ein Blick in die Betriebskostenverordnung bringt wie oft Klarheit in die Angelegenheit.
Der Vermieter kann und darf den Aufwand für die laufenden Kosten dieser privaten SAT-Anlage umlegen. Das wären die Stromkosten und die regelmäßigen Kosten für die Wartung der Anlage. Da kommen im ganzen Jahr bestenfalls fürs ganze Haus ein paar Euro zusammen, denn der Vermieter kann hier nicht Pi x Daumen vorgehen, sondern muss seine Forderungen belegen.
Und das Argument, dass die Vermieterin die Anschaffungskosten rausholen will, zieht natürlich nicht. Dafür erhält sie ja jeden Monat Miete und hätte diese SAT-Anlage mit der Miete kalkulieren müssen.