Bladder 27.06.2011 19:28
1. Beide Mieter haften gemeinschaftlich dem Vermieter gegenüber, dem ist es daher egal wer dort ausziehen möchte.
2. Die Kündigung eines solchen Vertrages ist nur gemeinschaftlich möglich. Daher wird die Kaution auch erst dann ausgezahlt, wenn das Vertragsverhältnis komplett aufgelöst wird
und keine Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen.
3. Die beiden Mieter haben versäumt, das Innenverhältnis zu regeln. Also was passiert wenn einer z.B. vorzeitig ausziehen möchte.
4. Für Rechtsberatungen sind Anwälte zuständig.
Evohl 27.06.2011 19:36
Es haben beide gekündigt, es sind beide ausgezogen, es wurde keine Kautionsabrechnung, keine Nebenkostenabrechung oder sonstiges gestellt vom Vermieter und der Vermieter verweigert jegliche Kommunikation Ex-Mieter B ist das völlig egal weil hat ja keine Kaution bezahlt Ex-Mieter A möchte seine Kaution von 1000€ wieder. Ich möchte lediglich wissen welche Art von Verzich oder Abrtitt Ex-Mieter B unterzeichnen muss das Mieter A alleinig gegen den Ex-Vermieter klagen kann.
MfG Evohl