Der_Mario
Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist ein Übergabe- oder Abnahmeprotokoll zwar üblich, aber es gibt keine rechtliche Verpflichtung, ein solches Protokoll anzufertigen.
Wenn es angefertigt wird, sollten die Zählerstände für Strom, Wasser und Gas, die Übergabe der Schlüssel, der Zustand und etwaige Mängel der Mietsache sowie die Zahlung/Rückzahlung der Kaution dokumentiert werden.
Unterschreibt Dein Vermieter das Protokoll, kann er im Nachhinein nur noch so genannte „versteckte Mängel“ beanstanden. Mieter und Vermieter bekommen je ein von beiden Seiten unterschriebenes Exemplar.
Es empfiehlt sich, diejenigen Tatsachen festzuhalten und zu unterschreiben, über die Einigkeit besteht. Streitige Punkte sollten als streitig besonders gekennzeichnet werden, da sie sonst als anerkannt gelten. Werden (unstrittige) Mängel der Wohnung im Abnahmeprotokoll festgestellt, haftet der Mieter allerdings auch dafür.
Lehnt der Vermieter eine Feststellung des Zustandes der Wohnung bei Rückgabe ab, oder verweigert er die Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll, kann er später nur dann Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er beweisen kann, dass die Schäden bereits bei Rückgabe der Wohnung vorhanden waren.
In jedem Fall, insbesondere bei zu erwartenden Schwierigkeiten, sollte der Mieter oder der Vermieter den Zustand der Wohnung bei Übergabe durch aussagekräftige Fotos oder durch eine Niederschrift dokumentieren und dies möglichst durch einen oder mehrere Zeugen, die nicht Parteien des Mietvertrags sind, bestätigen lassen.