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Hallo,
in meiner Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.01 bis 31.12.2003 im april 2004 hat mein Vermieter sich zu seinen Ungunsten verrechnet.
Jetzt hat er es gemerkt. Kann er von mir den fehlenden Betrag von 355,65 € nachfordern? Kann er auch die Nebenkostenpauschale anheben?
Gruß Hase70