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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
vor 6 Monaten sind wir (mein Mann, unsere 18 Monate alte Tochter und ich) in eine Wohnung gezogen, es wohnen noch drei weitere Parteien in dem Haus. Eine der Damen hat ein Problem mit uns.
Uns wurde gesagt, es sei noch nie so dreckig gewesen wie jetzt. Natürlich bringt unser Kinderwagen Dreck mit rein, aber das Gröbste fegen wir auch wieder weg. Gestern hat sie gesagt, wer so lügt, über den muss man sich ja bei der Hausverwaltung beschweren.
Sie wollte meinem Mann gestern den Zugang über den Vordereingang verbieten - wir sollen gefälligst immer durch den Hintereingang kommen!

Wir sind gern bereit, den Dreck zu entfernen - haben wir ja auch in der Vergangenheit gemacht. Wenn nun der Ton in diese aggressive Richtung geht und wir angeblich auch noch lügen, lassen wir ihn einfach liegen, oder?

Die Frage ist: inwieweit müssen wir dem Sauberkeits"fimmel" dieser Person nachkommen und inwieweit hat sie die Befugnis, uns den Zugang durch den Vordereingang zu verbieten? Sie ist nur eine Nachbarin, keine Hausmeisterin.

Vielleicht hat ja jemand einen Rat für mich? Vielen Dank!
Stichwörter: nachbarn + dreck + kleinkind

3 Kommentare zu „Kleinkind, Dreck und die Nachbarn”

fin Experte!

Außenstehende können den Fall natürlich nicht beurteilen. Sie können aus Trotz nicht den Dreck einfach liegen lassen. Wenn offensichtlich welcher da ist, dann muss er auch durch den Verursacher entfernt werden. Vor allem in Mehrfamilienhäusern gibt es eine Hausordnung, an die sich jeder halten muss. Ein Vermieter muss hier Mieter ansprechen oder schreiben, die weniger reinlich sind als andere. Das ist leider seine leidige Pflicht, denn andere Mieter können sogar die Miete mindern, wenn ein anderer z.B. nie das Treppenhaus reinigt.
Wenn Sie nach Plan und regelmäßig putzen und reingebrachten Schmutz gleich entfernen, dann dürfte es doch hoffentlich keinen Ärger mehr geben?

Susanne Experte!

Die Mieterin darf sich lediglich beim VM oder dessen Verwaltung beschweren und hat keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mietern.
Selbst der VM dürfte nicht bestimmen, dass bestimmte Mieter nur den Hintereingang benutzen dürfen (wie schwachsinnig).
Am besten zuerst handeln:
Beschwer Dich schriftlich bei der Hausverwaltung über die Mieterin, die Dir Vorschriften machen will (wichtig, sie verweist nicht auf vorhandene, sondern stellt selbst neue Regeln auf)
Teile weiterhin schriftlich mit, dass Du selbstverständlich den Dreck durch den Kinderwagen entfernst und Dir daher die üble Nachrede der Person verbietest.

Heidi

So, das Thema ist nun insofern gelöst, als unsere Hausmeisterin von der Hausverwaltung ein Schreiben an die Nachbarin veranlasst, in welchem sinngemäß steht, dass sie sich mit der Situation abzufinden hat. Ich habe nochmals Bereitschaft signalisiert, den gröbsten Dreck weiterhin selbst zu entfernen.
Weiterhin wird sie aufgefordert, uns bezüglich der Wahl des Vorder- oder Hintereingangs keine Weisungen zu erteilen.

Puh, das ist also erstmal entschärft, aber ich bin sicher, sie wird uns noch weiter schikanieren ...

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten und
viele Grüße
Heidi

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