Gast
Hi,
wie wird bei Euch den das Wasser umgelegt, nach Personen oder nach größe der Wohnung ?
Wenn nach Wohnungsgröße kann der Vermieter nichts machen, ist Dein Freund nur ab und zu da - also als Besuch kann er nicht als Mieter berechnet werden, ich denke mal auch Deine Nachbarn werden ab und an einen Besuch haben, die Extra Berechnung würd ich mir auf jedenfall nich t gefallen lassen, sonst soll er auch den Besuch von allen anderen Bewohnern berechnen !
Auf jedenfall erstmal klären welcher Verteilerschlüssel benutzt wird.
Abrechnungsschlüssel
Im Mietvertrag muss nicht nur festgelegt werden, welche Nebenkosten zu zahlen sind, sondern auch, nach welchem Schlüssel abgerechnet wird. Wurde nichts vereinbart, gilt die gesetzliche Regelung: Heizkosten sollen überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die übrigen Betriebskosten sollen nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt werden (§ 556a BGB). Abweichend davon können auch andere Vereinbarungen getroffen werden - etwa die Abrechnung nach der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen oder nach Wohneinheit. Allerdings sind die Spielräume des Vermieters nicht beliebig. Der Abrechnungsschlüssel darf einzelne Mieter nicht stark benachteiligen. Das wäre etwa bei der Abrechnung nach Wohneinheit dann der Fall, wenn ein Single genauso viel für Wasser zahlen muss, wie eine im selben Mietshaus wohnende Großfamilie.
Umlage nach Wohnfläche
Seit der Einführung des neuen Mietrechts zum 1. September 2001 hat sich übrigens einiges geändert: Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Vermieter das Recht, den Umlageschlüssel nach billigem Ermessen festzulegen. Seitdem gilt: Wurde nichts im Mietvertrag vereinbart, sind die Kosten nach Wohnfläche umzulegen. Darauf macht der Verlag für Deutsche Vermieter & Immobilien-Wirtschaft in seinem "Praxis-Berater für Private Wohnungsvermieter von A-Z" aufmerksam. Grund: Die Umlage nach dem Flächenmaßstab sei gegenüber der Umlage nach der Personenzahl leichter handhabbar, denn die Personenanzahl könne sich durch Ein- und Auszug von Mitbewohnern häufig ändern. Dies sei für den Vermieter kaum nachvollziehbar. Allerdings: Wird ein Verteilungsschlüssel schon jahrelang angewandt, so gilt dieser auch weiterhin.
Gast
Mein Freund ist regelmäßig am WE zu Besuch, d. h. er übernachtet von Freitag bis Sonntag bei mir, ist für mich aber kein Grund ihn mit zu berechnen. Außerdem habe ich im Gegensatz zu den anderen Mieter keine Waschmaschine, also müsste sich das aufheben. Der Verteilungsschlüssel ist allerdings nach Personen!
Mella
swatcher1
Das gleiche Problem stellt sich gerade meiner Freundin und mir --> bin dort auch nur zu Besuch; nicht täglich & auch nicht jede Nacht, trotzdem hat die Vermieterin meiner Freundin aufgrund von Beschwerden der Mitmieter die Nebenkosten jetzt für 2 Personen gestellt. Mich würde mal brennend interessieren, auf welcher rechtlicher Basis sich das beläuft. Gibt es denn noch keine Grundsatz-Urteile, wie lange man jmd bei sich wohnen lassen kann (bzw besser gesagt: Wie viele Tage im Jahr man Besuch haben darf!) OHNE eine solche Erhöhung...?!?!
Vom eigentlichen Besuchsrecht (6-8 WOchen am Stück / Jahr) ist das ja augenscheinlich nicht abhängig... <!-- s --><!-- s -->
greetz
Gast
Hallo zusammen,
irgendwie schon schön zu hören, dass sich auch andere Leute mit Scheiss Vermietern rumschlagen müssen.
Mein Freund kommt auch hin und wieder zu Besuch. Soll jetzt auch für zwei bezahlen.
Hat jemand von euch schon eine Lösung des Problems? Ich habe hier was im Internet gefunden, vielleicht hilft das einigen schon ein bissel weiter:
Das Landgericht Frankfurt a.M. hatte in dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall in der Vorinstanz festgestellt, dass es sich bei einem Lebensgefährten nicht um einen Dritten im Sinne der §§ 540, 553 BGB handelt. Auch bestehe keine mietvertragliche Nebenpflicht, dem Vermieter die Daten des Lebensgefährten mitzuteilen. Der Vermieter hatte in dem zu entscheidenden Fall die Angabe des Geburtsdatums und der vorherigen Anschrift verlangt. Die Aufnahme eines Lebensgefährten in der Wohnung, so das Landgericht, gehöre zu der Privatsphäre des Mieters und zu dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
LG Kimi <!-- s --><!-- s -->
Vermieter
<!-- s ops:' class='' /> --><!-- s ops:' class='' /> --> Wie interessant das sich alle vom Vermieter ungerecht behandelt fühlen ,wenn dieser für Besuche höhere Nebenkosten abrechnet.
Einer Mieterhöhung würde ich auch nicht zustimmen. <!-- s --><!-- s -->
Aber ist es gegenüber dem Vermieter oder den anderen Mietern nicht ungerecht , wenn diese den Mehrverbrauch von <!-- s --><!-- s --> Wasser,Abwasser,Strom,Müll,Warmwasser,Heizung(wegen vermehrter Lüftung) <!-- s --><!-- s --> für Eueren Besuch tragen sollen <!-- s --><!-- s -->
Gast
Hi zusammen
Folgendes Problem...
Meine Freund und ich sind jetzt seit ca. 6 Monaten zusammen.
Wir wohnen in Düsseldorf und haben dort 2 getrennte Wohnungen. Meistens ist es so das wir uns die Woche "teilen" und wir jeweils bei dem anderen in der Wohnung wohnen.
Da mein Vermieter mich aber ständig mit meinem Freund gesehen hat will er mit jetzt die Nebenkosten erhöhen. Ungerecht finde ich, da ich ja die hälfte der Woche nicht in meiner Wohnung bin und somit auch nichts verbrauche.
Ich kenne das Gesetzt das man bis zu 8 Wochen "Besuch" haben darf finde aber den Paragraphen nicht. Da ich meinem Vermieter einen netten Brief schreiben möchte würde ich den jedoch gerne wissen.
Kann mir jemand von euch weiter helfen.
Gruß´
Valerie Twisted Evil