Gast
Da ich grad das gleiche Problem hab, schlage ich folgende Vorgehensweise vor:
Setzt ein Schreiben an den Vermieter auf, in dem ihr diesem den Inhalt des Schreibens der Stadtwerke mitteilt.
Wenn ihr Glück habt, steht in eurem Mietvertrag eine Klausel, in dem der Vermieter garantiert, dass er euch auch außerhalb der Heizperiode (üblicherweise vom 01.10. bis 30.04. des Folgejahres) bei entsprechend schlechter Witterung Wärme zur Verfügung stellt. Beruft euch auf diese Klausel und weist gleichzeitig darauf hin, dass ihr regelmäßig Eure Betriebskosten und eventuell anfallende Nachzahlungen beglichen habt.
Dann teilt ihr mit, dass, sollte die Versorgung wirklich eingestellt werden, ihr euch selbst um die Versorgung kümmert. Außerdem teilt ihr mit, dass ihr die zusätzlichen Kosten bei Eigenversorgung zeitnah bei der Mietzahlung auf die Betriebskosten gegenrechnet.
Sollte die Versorgung wirklich eingestellt werden, müsst ihr euch als Hausgemeinschaft zusammenschließen und als solche einen Versorgungsvertrag mit den Stadtwerken oder einem anderen Anbieter abschließen. Dies geht jedoch nur, wenn alle[/b:f9867] Mieter mitziehen.
Eins steht fest: egal, was im Mietvertrag steht, der Vermieter ist verpflichtet, für eine heizbare Wohnung zu sorgen.
Gast
Da ich grad das gleiche Problem hab, schlage ich folgende Vorgehensweise vor:
Setzt ein Schreiben an den Vermieter auf, in dem ihr diesem den Inhalt des Schreibens der Stadtwerke mitteilt.
Wenn ihr Glück habt, steht in eurem Mietvertrag eine Klausel, in dem der Vermieter garantiert, dass er euch auch außerhalb der Heizperiode (üblicherweise vom 01.10. bis 30.04. des Folgejahres) bei entsprechend schlechter Witterung Wärme zur Verfügung stellt. Beruft euch auf diese Klausel und weist gleichzeitig darauf hin, dass ihr regelmäßig Eure Betriebskosten und eventuell anfallende Nachzahlungen beglichen habt.
Dann teilt ihr mit, dass, sollte die Versorgung wirklich eingestellt werden, ihr euch selbst um die Versorgung kümmert. Außerdem teilt ihr mit, dass ihr die zusätzlichen Kosten bei Eigenversorgung zeitnah bei der Mietzahlung auf die Betriebskosten gegenrechnet.
Sollte die Versorgung wirklich eingestellt werden, müsst ihr euch als Hausgemeinschaft zusammenschließen und als solche einen Versorgungsvertrag mit den Stadtwerken oder einem anderen Anbieter abschließen. Dies geht jedoch nur, wenn alle[/b:ab9a0] Mieter mitziehen.
Eins steht fest: egal, was im Mietvertrag steht, der Vermieter ist verpflichtet, für eine heizbare Wohnung zu sorgen.[/quote:ab9a0]
Eins vergaß ich noch: wichtig ist, dass ihr im Zweifelsfalle nachweisen könnt, dass der Vermieter euer Schreiben erhalten hat - also am besten mit Einschreiben - Rückschein absenden.