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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Alle!

Wir wohnen seid Feb. 2005 in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteinauf 3 Ebenen) zur Miete. Wir sind "leider" 1 OG. und damit zwischen zwei Partein. Die unter uns wohnende Partei ist seid 2001 in dem Haus mit einer Katze (19 Jahre Alt). Der Untermieter (unten) bestitz auch ein gesamtes Zimmer mit Keyboards. Die Katze "schreit" die gesamte Nacht durch alle 30 Minuten - was uns wegen Hellörigkeit des Hauses (trotz Massivbauweise) sehr im Punkto Nachruhe beeinträchtigt. Zusätzlich wird am Sonntag Keyboard gespielt mit lautem Bass. Wir haben es, um die Hausruhe zu bewahren, sehr lange hingenommen, dann ordentlich darauf hingewiesen (mehrmals und auch beim Vermieter) und jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Der RA-Breif ist ausgelaufen mit einer Mietminderung von 15%.

Jetzt zu dem Rückbrief vom RA des Vermieters: Wir werden als Störer des Hausfriedens dargestellt weil es sonst noch NIE Probleme gab. Es sei "absurd" dass die Wohnung so hellhörig ist. Ich sollte eine Sachverständiger einschalten sonst fehlt mir der Beweis. Die komplette Miete wurde eingefordert (sonst gerichtliche Folgen). Es kann keine Katze geben, die die Nacht durch so viel stört.

Hier noch meine Probleme: Mein Rechtschutz deckt nicht, weil ich erst ab Nov. 2005 dabei bin. Sachverständiger kostet mindestens 1500€. Und wir ärgern und mittlerweile richtig schwarz.

Zusätzlich war vor einem Monat am Sonntag bis um 2:00 über uns Feier. Habe um 23:00 schon gesagt, dass diese Leute gerne Feiern können, dann aber bitte um 24:00 ruhig sein sollten. 2:00 kam dann als ich nach oben ging um mit den Leuten zu sprechen. Habe geklingelt und geklingelt und keiner machte auf. Habe dann die Polizei gerufen. Diese war dann auch sofort da. Die Mieter haben auch der Polizei vorerst nicht aufgemacht. Nach kräfitgem Geschrei und Gerümpel der Polizei an der Tür machten diese dann doch auf. Polizei mahnte und ging - und die Feier dauert trotzdem bis 4:00 an. Gibt eine Polizeiakte die ich mit RA bekommen könnte - wegen Anzeige.

Jetzt liegen bei uns die Nerven blank und wir wissen nicht was zu tun ist. Wir haben Protokoll geführt von der Katze, dem Keyboarden und den Feiern. Trotzdem fehlt mir irgendwie der Leitfaden zur Vorgehensweise.

Bitte sehr dringend um Rat...

Grüße
Marius
Stichwörter: rücksicht + ruhestörung + ohne

6 Kommentare zu „Ruhestörung ohne Rücksicht”

fin Experte!

Ehrlich gesagt kann ich mir auch keine Katze vorstellen, die die ganze Nacht durch schreit. Alte Katzen schlafen zudem sehr viel.
Vielleicht sind Sie diesbezüglich auch überempfindlich geworden.
Ansonsten ist für die Einhaltung der Ruhezeiten die Hausordnung da, wenn das nichts mehr nutzt das Ordnungsamt und die Poilizei. Das haben Sie ja bereits alles gemacht.
Will man wirkliche Ruhe haben, dann darf man nicht in ein 6-Parteien-Haus ziehen. In solchen Häusern gibt es immer wieder Menschen, die sich an keine Hausordnung halten. Leider.

MariusH

Ehrlich gesagt kann ich mir auch keine Katze vorstellen, die die ganze Nacht durch schreit. Alte Katzen schlafen zudem sehr viel.
Vielleicht sind Sie diesbezüglich auch überempfindlich geworden.
Ansonsten ist für die Einhaltung der Ruhezeiten die Hausordnung da, wenn das nichts mehr nutzt das Ordnungsamt und die Poilizei. Das haben Sie ja bereits alles gemacht.
Will man wirkliche Ruhe haben, dann darf man nicht in ein 6-Parteien-Haus ziehen. In solchen Häusern gibt es immer wieder Menschen, die sich an keine Hausordnung halten. Leider.[/quote:88e24]

Die Hausordnung gibt es. Keine Instrumente und keine Haustiere ohne Zustimmung des Vermieters. Besondere Ruhe von 22:00 bis 7:00. Deswegen sind wir ja auch da eingezogen. Heißt das dann, die Hausordnung gibt es, man muss sich aber nicht dran halten? Iergendwie muss ich ja mein vertraglich geregeltes "Recht" geltend machen können oder?

fin Experte!

wie gesagt, gibt es in Häusern mit sehr viel Parteien immer welche, die gegen die Hausordnung verstoßen. Natürlich muss hier immer erst der Vermieter informiert werden und dieser muss auch handeln. Trotzdem kann er die Leute nicht gleich kündigen, denn dafür reicht es wohl nicht aus. Dafür braucht man Beweise und Zeugen, dass die Ruhestörung immer wieder durch dieselben Leute stattfindet. Ohne triftige Gründe und Beweise sind dem Vermieter die Hände gebunden.
Es kann doch auch sein, dass der Vermieter die Katze und das Instrument erlaubt hat.
An die ständigen Schreie der so alten Katze glaube ich persönlich nicht, denn ich habe mein ganzes Leben schon Katzen gehabt. Sorry.

MariusH

Der eine hatte schon Katzen der andere nicht. Daher möchte ich auf den Sachverständiger einschalten. Würde dieses Sinn machen, da dass ja genau für eine objektive Meinung sorgen sollte. Was kosten denn Sachverständiger in diesem Gebiet?

Übrigens: Ob die Katze jetzt die ganze Nacht durch schreit oder 5 mal pro Nacht alle halbe Stunde zwischen 3:00 und 6:00 Uhr (und zwar so laut dass man davon wach wird) ist doch wohl das gleiche oder? Die Nachtruhe ist nicht mehr das was man sich vorgestellt hat.

administratore

Fin , vergessen Sie bitte nicht , Ihren obligatorischen Rat : " Auszug " !!! <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Susanne Experte!

Hallo,

ich halte die Vorgehensweise mit Lärmprotokoll etc. für korrekt. Abgesehen von der Hausordnung gelten gesetzl. Ruhezeiten je Bundesland zwischen 22 und 6 Uhr. (da kann man dann die Polente rufen) Weiterhin gibt es etliche Urteile, die Musizieren auf 1,5 h am Tag beschränken.
Warum ist denn der Vormieter ausgezogen? Vielleicht mal Kontakt mit dem aufnehmen?
Bezüglich der blanken Nerven lohnt es sich wirklich, die Kosten zwischen Umzug und Sachverständigen abzuwägen.
Ein Freund von mir verlässt aus genau diesen Gründen nun auch seine Wohnung-der Vermieter hat sich auch blöd gestellt und er fühlt sich dort durch die Lärmbelästigung einfach nicht mehr zu Hause.
Viel Glück!

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