Gast hat diese Frage gestellt
Einbruch im Mietshaus
Nach Terrassentür-Aufbruch sorgt Vermieter für Reparatur Wird in einem Mietshaus eine Terrassentür durch einen Einbruch beschädigt, so ist der Vermieter für die Reparatur zuständig – unabhängig davon, ob der Mieter aus seiner Hausratversicherung Geld für die Reparatur erhalten hat. (Amtsgericht Köln, 221 C 376/97)