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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich möchte umziehen und habe den Mietvertrag meiner "Traumwohnung" vorliegen. Im Mietvertrag für die Wohnung ist auch ein Stellplatz enthalten, der allerdings noch an einen anderen Mieter vermietet ist. In den Sonstigen Vereinbarungen ist folgender Satz enthalten:
"Der Mieterin wird ein PKW-Stellplatz im Hof zugesagt, der so schnell als möglich für Sie frei gemacht wird."
Die Miete ist im Vertrag aufgeschlüsselt nach Grundmiete xx€ zuzüglich Stellplatz yy€, mit dem Zusatz, daß die Stellplatz-Miete erst fällig ist, wenn der Stellplatz nutzbar ist.

Nun meine Frage, empfiehlt es sich den Vertrag so zu unterschreiben? Bis wann muß ein solcher zugesagter Stellplatz tatsächlich für mich nutzbar sein? Lt. Makler muß dieser Stellplatz nun eben erst gekündigt werden. Kann ich von einer normalen Kündigungsfrist von 3 Monaten (oder weniger) ausgehen, nach Ablauf derer ich den Stellplatz spätestens bekomme?
Oder sollte ich auf alle Fälle eine Ergänzung des Mietvertrags verlangen, mit einem Datum, bis wann ich den Stellplatz spätestens bekomme.

Da die Parkplatzsituation dort schwierig ist, ist mir der Stellplatz sehr wichtig.

Vielen Dank für Eure Infos,
sternchen2000
Stichwörter: pkwstellplatz + zugesagter

2 Kommentare zu „Zugesagter PKW-Stellplatz”

MichaRecht Experte!

Hallo,
wenn das Deine „Traumwohnung“ ist wirst Du viel Gefühl brauchen um Deine Forderung nach dem Stellplatz durchzusetzen.
Die erste Frage ist doch hat jeder Mieter einen Stellplatz und sind überhaupt genug Stellplätze vorhanden?
Nach der Formulierung im Mietvertrag ist keine Garantie auf einen Stellplatz bei Einzug gegeben und auch nicht Mittelfristig zu erwarten da die Miete erst ab Zuweisung des Stellplatzes fällig wird das heißt wenn einer frei wird und Du der nächste bist.

Versuche bei Vertragsunterzeichnung einen Termin festzuhalten wann Du den Stellplatz nutzen kannst. Schreibe z.B. ihn in den Vertag handschriftlich ein, mit Gegenzeichnung des Unterschriftsberechtigten also der der auch die sogenannte Nebenabsprachen treffen kann und darf.

Viel Glück Micha

sternchen2000

@Micha

Danke! Das ist ja genau mein Problem, daß die bereits genervt sind, weil ich noch so die ein oder andere Forderung habe/hatte. Wenn ich noch einen fixen Termin verlange, riskiere ich wohl, die Wohnung nicht zu bekommen...
Na, dann versuche ich eine Datumsangabe mit in den Vertrag aufzunehmen. Vielleicht klappt's ja.

Weitere Tipps sind willkommen!

viele Gruesse,
sternchen

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