Rano
Es gibt hier noch ein kleines Problem:
Die Berechnungsgrundlagen geltend ZWINGEND für den öffentlich geförderten Wohnungsbau ('Sozialwohnungen' und werden im Allgemeinen auch auf privat finanzierte Wohnungen angewandt. Hier ist das allerdings kein MUSS!
Tatsächlich kann man die "zugesicherten Eigenschaften" nur am Mietvertrag festmachen, weil dies entspricht bildlich der "Zusicherungsurkunde".
Deine BK-Abrechnung weist 57m² aus und nehmen wir dies einmal als Grundlage der Überlegungen.
Die Rechtsprechung toleriert Abweichungen von der angegebenen zur tatsächlichen Wohnfläche von 10%.
57 m² x 10% = 5,7 m²
Da verbleiben bis zu der von Dir ermittelten Minderfläche noch 0,8 m²!!
So ... und dafür[/b:1b239] bist Du also nun in den Mieterschutzbund eingetreten??
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Gruß
Ralph
Immobilienwirt
Kleiner Hinweis noch am Rande! Wie Rano schreib sind im freifinanzierten Wohnraum auch andere Ermittlungsmöglichkeiten Stichwort Fertigbaumaße, DIN-Vorschriften möglich.
Ja die Medien teilen immer leider nur die halbe Wahrheit mit.