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Betriebsratsmitbestimmung bei Einsatz von Testkäufern

Werden im Betrieb des Arbeitgebers und in dessen Auftrag Mitarbeiter eines anderen Unternehmens eingesetzt, um Testkäufe durchzuführen, so kann hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung liegen, wenn die Testkäufer in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert sind. Hieran fehlt es jedoch, wenn der Einsatz nicht vom Arbeitgeber, sondern von dem anderen beauftragten Unternehmen gesteuert wird.

Beschluss des BAG vom 13.03.2001
1 ABR 34/00
NJW 2002, 317
NWB 2001, 3889

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