Gast hat diese Frage gestellt
Hallo!
Aus der alten Wohnung sind wir ausgezogen und haben jetzt endlich die Mietkaution zurückbekommen - teilweise!
1.Die Vermieterin hat für die Mietkaution Kontoführungsgebühren erhoben. Ist das erlaubt?
2. Nach drei Jahren in der Wohnung sind einige der Fliesen in Küche und Flur oberflächlich leicht beschädigt, was durch herunterfallendes Geschirr und Besteck nunmal vorkommt. Die Fliesen hatten jedoch nur Abrieb Gruppe II und waren billig und damit nicht belastbar.
Die Vermieterin stellt uns nun Arbeitslohn und 18 neue Fliesen in Rechnung ohne Vorankündigung. Darf sie das?
Vielen herzlichen Dank im voraus!
Gruß LeDDerhose