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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, Zusammen!

Ich möchte mich für jemand anderes erkundigen, der wegen chronischer Extrembeheizung von 2 Wohnräumen entsprechend hohe Nebenkosten hat.

Das ist natürlich die logische Schlussfolgerung.
Vor allem in Bezug der extrem gestiegenen Heizkosten der letzten Jahre.

So ist das nun mal im Leben.
Wenn man nicht hören will (z. B. nicht in allen Räumen heizen), muss man fühlen.

Es handelt sich dabei um eine 80-jährige Frau (meine Tante), die sich kaum bewegt und daher viel friert.
Dabei bekommt sie (nur) um die 800 Euro Rente.

Sie hat schon aus den vergangenen Jahren Rückstände in Bezug auf Heizkosten, die sie in Raten abbezahlt bzw. eine besonders hohe Rechnung ist ihr von der Caritas bezahlt worden.

Leider weiß ich nicht ganz genau, wie groß ihre Wohnung ist.

Falls es möglich ist würde ich gerne wissen, wie hoch maximal für eine einzelne Person bei Extrembeheizung zweier Wohnräume die diesbezüglichen Unkosten sein dürfen.

Als Letztes hätte ich noch gerne speziell für mich gewusst, ab wieviel Grad Raumtemperatur man heizen darf bzw. sogar muss.

Vielen Dank.

Regina1964
Stichwörter: auskunft + bitte

0 Kommentare zu „Mit der Bitte um Auskunft”

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