Feffek 05.02.2009 16:41
Hi pia-carla,
Generell sind die Kosten für die Wartung der Gasheizung auf die Mieter umlegbar, Voraussetzung ist selbstverständlich, dass eine mietvertragliche Vereinbarung vorliegt.
Der Betrag ist schon ok (denke ich) sofern er dir nur einmal im Jahr in Rechnung gestellt wird
Die Materialkosten (Zitat:?Pauschale für Dicht- und Kleinmaterial 2,50 Euro?) für den Austausch kleinerer Verschleißteile können nicht den Wartungskosten zugeordnet werden. Die hierfür anfallenden Kosten sind der Instandhaltung zuzurechnen => Instandhaltungskosten sind nicht umlegbar auf Mieter! Es stellt sich jedoch die Frage, ob aufgrund des geringen Betrages ein Widerspruch lohnt?!? *smile*
Gruß
Feffek
(meine Wartung der Gasheizung kostet knappe 210,00 ? )
User75142 08.02.2009 03:07
Also die Warung unserer Gasthermen kostet knapp 100,-? / Stück. Aber es kommt wohl immer auf das Modell an und entsprechend den Arbeitsaufwand...