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EuGH: Mindestlohn gilt auch für in Deutschland tätige ausländische

Auf Vorlage des Amtsgerichts Tauberbischofsheim hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass ein in einem EU-Land ansässiges Unternehmen des Baugewerbes, das seine Mitarbeiter zu Arbeiten an deutschen Baustellen entsendet, vom Arbeitsamt verpflichtet werden kann, seinen Arbeitnehmern die in Deutschland auf Grund Gesetz oder Tarifvertrag festgesetzten Mindestlöhne zu bezahlen.

Urteil des EuGH vom 24.01.2002
C 164/99
MDR Heft 4/2002, Seite R 13
Stichwörter: eugh + gilt + mindestlohn + auslän + tätige

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