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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusamen,

wir haben letztes Jahr unsere Wohnung zum 31.8.2004 gekündigt, sind aber bereits am 1.7 ausgezogen. An diesem Tag war auch die Wohnungsübergabe. Das Übergabeprotokoll wurde uns vom Vermieter mit "keine Mängel" quittiert. Heute, also exakt 10 Monate später bekommen wir eine Nebenkostenabrechnung mit einer saftigen Nachzahlung. Hierbei haben sich nun 2 Fragen ergeben:
1.) Ist diese Abrechnung überhaupt gültig, ich dachte immer, dass der Vermieter eine solche Abrechnung innerhalb von 6 Monaten stellen muss?
2.) Wir sollen die beiliegende Rechnung über Anfahrtskosten für die Zwischenablesung des Gas-/Wasserlieferanten bezahlen. Das allein sind schon über 100Euro. Ich kann gar nicht glauben, dass ich als Mieter das übernehmen muss? Ist das nicht Vermietersache, schliesslich hat er den Ableser bestellt und die Ablesung mit ihm durchgeführt...

Bitte um Hilfe

Danke im Voraus
Marlies
Stichwörter: kosten + zwischenablesung + auszug

1 Kommentar zu „Kosten für Zwischenablesung bei Auszug”

Gast Experte!

Zwischenablesungen sind, soweit ich weiß, vom Mieter zu zahlen- schließlich wollte er ja raus untem Jahr und die Firmen lassen sich den extra Schnickschnack zahlen. In der REgel werden die Nebenkosten im Folgejahr abgerechnet, alles Andere verursacht wieder hohe Kosten. Gruß

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