Susanne
Mal in den Mietvertrag schauen:
Gehört die Küche zur Mietsache oder ist lediglich ein unentgeltliches Nutzungsrecht eingeräumt?
Gibt es im Mietvertrag die sog. Kleinreparaturklausel und ist diese auch gültig? Im Schnitt kann der VM nur eine Beteiligung von 100.- pro Reparaturrechnung verlangen mit gleichzeitiger Begrenzung im Jahr von 8% der Miete.
Der Vermieter muss demnach zahlen, wenn die Küche zur Mietsache gehört und der MV keine Reparaturklausel hat, oder mit Reparaturklausel die Reparatur über der Begrenzung der Klausel liegt.