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Wenn ein Abfluss durch das Verhalten des Mieters verstopft wurde, so muss dieser für die Kosten auch aufkommen. Es läßt sich doch meist erkennen, ob es sich bei den Haaren um die Ihren handelt (Länge, Haarfarbe).
Den Rohrreinigungsdienst müssen Sie bezahlen, da Sie diesen auch bestellt haben. Das trifft auch zu wenn es sich um die Haare Ihres Vorgängers handeln sollte. Der Vermieter muss das nicht zahlen, da er die Firma nicht bestellt hat.
Für die Zukunft immer ein Haarsieb über den Ausguss legen. Dann können die Haare erst gar nicht hineingeraten. Gibt es in jedem Haushaltsgeschäft und Baumarkt.