Susanne
Sehe ich auch so: wenn vor MV-Abschluss feststeht, dass die Wohnung mit Hund bezogen wird, muss der Vm das so kalkulieren.
Allerdings wird er trotzdem die Kosten von der Kaution abziehen, so dass im Endeffekt der Mieter die Kaution einklagen muss.
sonnenstern228
Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter deutliche Kratzspuren des Hundes auf mehreren Stufen der Holztreppe fest. Der Hund hat mit seinen Krallen eine Vielzahl von Kratzern hinterlassen. Die Schäden werden anerkannt, jedoch als normale Abnutzung bezeichnet, was der Vermieter aber nicht akzeptiert. Der Vermieter wußte ja, dass der Mieter mit Hund einzieht. Dem Wunsch des Vermieters zur Vorsorge Teppichfliesen aufzulegen wurde vom Mieter vor dessen Einzug zwar akzeptiert aber nicht umgesetzt - war im Mietvertragt auch nicht bindend geregelt. Kann die Mietkaution für die Reparaturkosten (Abschleifen und Lackieren) verwendet werden?[/quote:d0dbe]