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mccracker hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,

eine Nachbarin von mir hat folgendes Problem: Sie wohnt genau wie ich seit einigen Jahren in einem kleinen 1-Zimmer-Appartment mit einer vom Vermieter gestellten Einbauküche samt Kühlschrank.

Nun wollte sie den Kühlschrank enteisen, bzw. das Eisfach, und hat dabei jedoch irgendwie eine Leitung beschädigt, sodass Kühlmittel austrat und der Kühlschrank damit kaputt war. Ich riet ihr dann dazu es als Haftplichtschaden laufen zu lassen, da ja nicht mutwillig, aber da sagte sie mir dass sie keine HP mehr hätte aufgrund von finanziellen Problemen.

Der Vermieter bestand nun aber darauf, dass genau der gleiche Kühlschrank von dem Elektriker des Wohnblocks eingebaut werden muss, einen anderen akzeptiere er nicht und auch nicht wenn es andere Leute einbauen.

Es sei erwähnt, dass der Kühlschrank lediglich eine Unterbauvariante ist, von Liebher, also kein SuperDuperHighTech-Dingens.

Da das Ding eine 50iger Breite hat, sind die meisten Geräte in Handel zu breit, sonderformate zudem sehr teuer.

Nun habe ich ihr einen gebrauchten Kühlschrank für nen fuffi besorgt, gleiche Marke, gleicher Aufbau nur eine andere Fachgestaltung in der Türe - sonst sogut wie identisch und eben auch vom gleichen Hersteller. Der vom Vermieter sollte ohne Einbau über 350 Euro (NEU) kosten und mit Montage käme man auf knapp 600 Euro. Totale Wucher!

Den gebrauchten Kühlschrank habe ich dann bei ihr eingebaut, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter zum einen Vorschreiben kann, dass genau das gleiche Modell dort rein muss (was zudem selbst schon drei Jahre alt ist), nicht neu sein muss, sondern nur wertmäßig gleich.

Zudem kann nach meinem Verständnis kein Vermieter fordern, dass eine Elektrofirma einen Kühlschrank einbaut. Es ist ja schließlich nur nen Stecker der eingesteckt werden muss und kein Herd mit der Anschlussdose (wo es ja Sinn machen würde hier ein Elektromann ran zu lassen). Ich meine hier beim Kühlschrank gibt es die Regelung fachmännisch und nicht vom Fachmann. Oder irre ich mich da?

Der Vermieter macht nun Terror und will die Quittung haben von unserem Kauf, was ich aber ehrlich garnicht einsehe, da er sich an keine Kosten beteiligt und ich die 120 KM Hin- und Rückfahrt auf meine Kosten nahm.

Ich habe meiner Nachbarin gesagt, dass er bei ihrem Auszug evlt. einen Teil als Wertdifferenz zum alten Gerät einbehält, aber eben nicht irgendwelche Pauschalkosten wie evtl. die Beauftragung einer Elektrofirma etc berechnen könne.

Da ich mir aber eben nicht zu 100% sicher bin, mich nicht zu irren, wollte ich mal die Experten hier fragen welches Recht meine Nachbarin nun hat, was sie machen muss und wozu der Vermieter diesbezüglich eben kein Recht hat.

Gruß
Mario

0 Kommentare zu „Kühlschrank defekt - Vermieter fordert gleiches Modell”

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