Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ein Vermieter muss nicht regelmäßig sanitäre Anlagen bei seinen Mietern auf eventuelle Mängel überprüfen. Das entschied das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) in einem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil. Dies wäre mit dem Bedürfnis der Mieter, in ihrem privaten Umfeld in Ruhe gelassen zu werden, nicht zu vereinbaren (Az.: 24 U 125/02). <br />
Das Gericht wies mit dem Urteil die Schadensersatzklagen von Mietern gegen eine Vermieterin ab. Der Druckspüler in der Toilette war nach Angaben der Kläger nicht in Ordnung. Dadurch sei ein Zuleitungsrohr abgerissen, was erhebliche Wasserschäden zur Folge hatte. Dafür müsse die Vermieterin aufkommen. <br />
<br />
Das OLG sah dafür keine rechtliche Grundlage. Die Vermieterin hätte nur schuldhaft gehandelt, wenn sie trotz eines konkreten Anlasses keine Überprüfung vorgenommen hätte. Die Kläger hätten nicht nachgewiesen, dass ein solcher Fall vorlag<br />
Quelle:KSTA.de
Stichwörter: sänitare + anlagen

0 Kommentare zu „Sänitare Anlagen”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.