edy 12.02.2010 17:48
Hallo Hara,
a) man kann alles,
b)wenn du mit einem Guthaben rechnest,
dann bestehe auf eine Abrechnung.
Bei einer evtl.Nachzahlung würde ich nicht
darauf bestehen.
Wenn Sie keine Zählerstände hat,ist es Ihr
Problem.
Forderung von Schönheitsreparaturen nach
mehr als 6 Mt. siehe hier:
://www.kostenlose-urteile.de/BGH-zur-Verjaehrung-von-Schoenheitsreparaturen.news273.htm
Wurde die Kaution schon zurückbezahlt ?
lg
edy
hara 12.02.2010 17:59
Ja, die Kaution wurde schon komplett zurückgezahlt.
Also ich bin mir sicher, dass ich nicht 120€ mehr BK habe. Dementsprechend gehe ich von den vollen 120€ aus.
Aber wenn sie die Zählerstände nicht hat, da kann sie ja eh nichts von mir fordern oder wie sieht das dann aus?
Danke und Gruß,
hara
edy 12.02.2010 18:23
Hallo Hara,
Du kannst natürlich die 120€ sofort verlangen,oder du nimmst die Markise mit.
( hat mit NK-Abrechnung nichst zu tun).
Dann bestehst du auf eine ordentliche NK-
Abrechnung ( ohne Zählerstände dürfte dies
für die VM schwierig werden.)
Sie wird es sich überlegen.
lg
edy
Berthelstal 12.02.2010 19:05
Eine Betriebskostenabrechnung ist, wenn eine solche vereinbart wurde, in jeden Fall zu erstellen. Das sind ja nicht nur die Heizkosten.
Wenn keine Zählerstände abgelesen wurden, ist nach der Gradzahltabelle der Verbrauch zu berechnen.
Empfehle Ihnen eine persönliche Beratung vor Ort, wenn Sie die Rechnung erhalten.
Eine Erklärung zur Anwendung werde ich Ihnen hier nicht erklären. Diese Tabellen finden Sie im Internet.
hara 14.02.2010 11:52
Ok, vielen Dank für die Infos.
Sie meinte, dass die Abrechnung immer erst im Mai erstellt wird. Muss ich wirklich so lange warten?
Wenn die Vermieterin mir gekündigt hat, dann muss sie eigentlich die Abrechnung zahlen. Und eigentlich hab ich doch ein Recht auf eine schnelle Abrechnung oder?