FischkoppStuttgart
Ich hoffe das reicht an Info´s
Vermieter-Teppich
Das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter verlegt hat, gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können (OLG Hamm 30 RE Miet 3/90, WM 91, 24 .
Schadenersatz
Schäden an Teppichböden, die nicht auf normalem Verschleiß oder üblicher Abnutzung beruhen, wie zum Beispiel Rotweinflecken, Brandlöcher, Hunde-Urinflecken usw., muss der Mieter beim Auszug ersetzen. Bei den Kosten für die Neuverlegung eines Teppichs gilt der Zeitwert (LG Dortmund 21 S 110/96 NJWE-MietR 97, 100).
Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt höchstens bei zehn Jahren. Bei entsprechender Abnutzung muss der Vermieter den Teppich erneuern (AG Köln 213 C 501/97 WM 2000, 435). [/b:6b936]
Quelle. Mieterbund.de