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Ausstattungsmerkmale
Die Ausstattungsmerkmale einer Wohnung sind auch mietrechtlich ein wesentlicher Aspekt. Denn sie bestimmen die Miethöhe. Was bei einer einfach ausgestatteten Wohnung ohne Bad und moderne Heizung schon Mietwucher sein kann, kann für eine sehr gut ausgestattete Wohnung in der gleichen Straße unter Umständen als günstig gelten.
Unterschieden wird in der Regel zwischen einfacher, normaler und guter Ausstattung. Die Mietspiegel der einzelnen Städte bewerten anhand eines Punktesystems, wie Wohnungen einzustufen sind. Keine oder nur wenige Einzelöfen statt Zentralheizung, einfach verglaste Fenster, Toilette außerhalb der Wohnung sind typisch für einfach ausgestattete Wohnungen. Zentralheizung, Isolierfenster, Parkettboden, Balkon und moderne Bäder sowie separate Toiletten kennzeichnen demnach eine Wohnung mit guter Ausstattung.
In den Mietspiegeln sind grundsätzlich erhebliche Preisspannen zwischen einfach, normal und gut ausgestatteten Wohnungen zu finden. Speziell bei Mieterhöhungen lohnt sich für Mieter der Blick in einen Mietspiegel: Liegt die neue Miete mehr als 20 Prozent oberhalb der im Mietspiegel festgesetzten Obergrenze für eine vergleichbare Wohnung, muss der Mieter dies nicht hinnehmen.
Neben Mietspiegeln – die es ja nicht in jeder Ortschaft gibt – kann auch die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab herangezogen werden. Natürlich sind auch bei einem solchen Vergleich die Ausstattungsmerkmale zu berücksichtigen.