ich muß den Wohnort wechseln, meinen Mietvertrag habe ich seit Januar 09 - leider ist in meinemMietvertrag eine Klausel, die besagt, das der Vertrag im erstenJahr nicht gekündigt werden kann - ich kann doch nicht bis Januar 2010 die leere Wohnung bezahlen - ist diese Klausel rechtlich überhaupt wirksam?
1 Kommentar zu „Kündigung durch den Mieter - Frist -”
Iko 21.06.2009 14:40
Warum ist denn der Umzug? Durch den Job?
In der Regel kann man dann vom außergewöhnlichen Kündigungsrecht gebrauch machen. Das sollten Sie aber nochmal abklären, am besten beim Mieterschutzbund.