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Grunderwerbssteuer für jeden Kaufvorgang
Auch wenn ein Grundstück binnen kürzester Zeit zweimal verkauft wird, ist der Fiskus berechtigt, zweimal Grunderwerbssteuer zu verlangen. Eine Anrechnung der Steuerzahlung aus dem ersten Verkaufsvorgang sieht das Gesetz nicht vor.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz
4 V 1649/02
Handelsblatt vom 13.11.2002