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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,

ich bitte um eure Mithilfe und Informationen. Mein Vermieter hat mir am 18.09.2003 die Nebenkostenabrechnung für den Mietzeitraum 1.1.2002-31.12.2002 zukommen gelassen. Darauf wies er eine Rückzahlung von 583,24 EURO aus. Soweit so gut.
Nun kam am 4.1.2004 eine Berichtigung der Nebenkostenabrechnung und nun sollen wir 583,24 EURO nachzahlen (er hatte das Vorzeichen falsch gedeutet).
Muss ich nun rein rechtlich zahlen oder ist die Frist (1 Jahr) abgelaufen?

Vielen Dank

alex

1 Kommentar zu „Nebenkostenberichtigung rechtens?”

Gast Experte!

hallo,

ob die Frist abgelaufen ist, kommt darauf an ob Sie vor oder nach 09.2001 angemietet haben ?!

Es gibt aber glaube ich ein Urteil, nachdem der Vermieter eine Abrechnung nicht nachträglich berichtigen kann, finde es leider nicht, bei über 500 Euro würd ich aber mal einen Rechtsanwalt fragen !

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