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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
schönen guten tag!
mein wg-mitbewohner und ich müssen aus unserer wohnung zum 31.03.06 raus und die vermieterin will uns den handwerker vorschreiben, der den fertigparkett (ca. 1,5 jahre alt) in der wohnung abschleifen und versiegeln lassen soll. dazu sollen wir auch noch 10 tage vorher die wg räumen, wieso weiss ich nicht, denn 2 zimmer sind leer, in die wir unser zeug bringen könnten, während der bodenarbeit. es sind einige brandflecken im parkett, dass wir den wieder herrichten lassen müssen ist uns klar, nur haben wir ein wesentlich günstigeres angebot von einem anderen betrieb. die vermieterin sagt, dass sie dann mit einem sachverständigen kommt, um den boden abnehmen zu lassen, falls wir es nicht von "ihrem" machen lassen. den betrieb vorschreiben kann sie nicht, richtig? was kann da auf uns zukommen, falls der sachverständige sagt, der parkett ist nicht "fachgerecht" repariert worden? und gibt es nicht sowas wie eine wertminderung, weil in einem zimmer ist halt nur ein brandfleck, der rest ist ok, sie will aber das ganze zimmer machen lassen.
danke,
cirrus
Stichwörter: wiedermal + parkettärger

2 Kommentare zu „wiedermal parkett-ärger.....”

Susanne Experte!

Habt Ihr keine Haftpflicht, die für die Schäden eintritt?
Die normale Abnutzung ist in der Miete enthalten, für Brandflecken steht dem Vm Schadenersatz zu, aber nicht so, dass auf Deine Kosten das gesamte Parkett neu abgeschliffen und versiegelt wird. Die Schäden müssen beseitigt werden, mehr nicht. Auch bestellte der den Handwerker, der ihn bezahlen soll....

Christoph_A. Experte!

Das der Mieter den Schaden ersetzen muß, der durch den Brandfleck entstanden ist, dürfte unstreitig sein.

Es ist aber zu prüfen, ob deswegen die gesamte Fläche abgeschliffen werden muß oder ob der Schaden partiell repariert werden kann.

Selbstverständlich muß dann aber das Parkett nur in dem betreffenden Raum abgeschliffen werden, und nicht in den anderen Räumen, die davon nicht betroffen sind.

Und selbstverständlich darf der VM nicht grundsätzlich einen Fachbetrieb vorschreiben und einen bestimmten schon mal garnicht. Die Arbeit muß nur fachgerecht durchgeführt werden. Das könnte der Mieter auch selber machen, wenn er das entsprechende Geschick hat.

Wenn der Mieter das durch einen Fachbetrieb erledigen lassen will, kann er den selber aussuchen. Voraussetzung ist aber, daß die Arbeit fachgerecht durchgeführt wird.

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