Susanne
Habt Ihr keine Haftpflicht, die für die Schäden eintritt?
Die normale Abnutzung ist in der Miete enthalten, für Brandflecken steht dem Vm Schadenersatz zu, aber nicht so, dass auf Deine Kosten das gesamte Parkett neu abgeschliffen und versiegelt wird. Die Schäden müssen beseitigt werden, mehr nicht. Auch bestellte der den Handwerker, der ihn bezahlen soll....
Christoph_A.
Das der Mieter den Schaden ersetzen muß, der durch den Brandfleck entstanden ist, dürfte unstreitig sein.
Es ist aber zu prüfen, ob deswegen die gesamte Fläche abgeschliffen werden muß oder ob der Schaden partiell repariert werden kann.
Selbstverständlich muß dann aber das Parkett nur in dem betreffenden Raum abgeschliffen werden, und nicht in den anderen Räumen, die davon nicht betroffen sind.
Und selbstverständlich darf der VM nicht grundsätzlich einen Fachbetrieb vorschreiben und einen bestimmten schon mal garnicht. Die Arbeit muß nur fachgerecht durchgeführt werden. Das könnte der Mieter auch selber machen, wenn er das entsprechende Geschick hat.
Wenn der Mieter das durch einen Fachbetrieb erledigen lassen will, kann er den selber aussuchen. Voraussetzung ist aber, daß die Arbeit fachgerecht durchgeführt wird.