Rano
Was möchtest Du erreichen?
Würde Dir die 6-monatige Kündigungsfrist gefallen?
Er wird aber wohl rasch dahinterkommen und eine neue -der Form entsprechende- Kündigung nach §573 aussprechen.
Gruß
Ralph
andressa
Mehr Zeit um mir eine Wohnung zu suchen, würde mir schon sehr helfen.
Wäre es insofern sinnvoll, jetzt (laut seiner Kündigung müßte ich zum 01. Juli raus) einen Wiederspurch einzulegen?
Rano
Du kannst nun während der kompletten Laufzeit der 'Kündigung' Widerspruch wegen Formmangel einlegen.
Das nervt den VM natürlich. <!-- s ops:' class='' /> --><!-- s ops:' class='' /> -->
Unter diesem Gesichtspunkt kannst Du ja im Mai anbieten, dass Du die Kündigung als eine K. gemäß § 573a ansiehst und zum 1.10. die Wohnung verläßt.
Wenn er keinen Bock auf trouble hat und einen gesicherten Termin des (freiwilligen) Auszugs vor Augen hat, wird er es möglicherweise darauf beruhen lassen. <!-- s:? --><!-- s:? -->
Gruß
Ralph