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Grundstückskauf: AfA-Minderung wegen Provisionsbeteiligung
Nicht selten verlangen Grundstückserwerber vom Versicherungsmakler eine Beteiligung an dessen Provision. Derartige Zahlungen mindern nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs die Anschaffungskosten der Immobilie. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Provision keine besondere, über die Anschaffung hinausgehende Leistung des Erwerbers abgelten soll. Eine solche ist nicht schon darin zu sehen, dass der Grundstückserwerber dem Makler die Vermittlung des Kaufvertrags ermöglicht hat. Folge: Das Finanzamt kann die geltend gemachten Abschreibungsbeträge unter Berücksichtigung der Provisionsbeteiligung entsprechend nach unten korrigieren.
Urteil des BFH vom 16.03.2004
IX R 46/03
Pressemitteilung des BFH