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Handwerker muss auf nicht erprobte Baustoffe hinweisen
Verwendet ein Handwerker einen noch nicht erprobten Baustoff, muss er seinen Auftraggeber auf die damit verbundenen Risiken hinweisen. Unterlässt er dies und erweist sich das verwendete Material nachträglich als ungeeignet, hat er dem Besteller den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
Urteil des OLG Koblenz
kein Aktenzeichen
MDR Heft 15/2001, Seite R 17