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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich bin Vermieterin,wohne momentan in Miete,und möchte mein vermietetes Haus nun selbst beziehen.
Dort wohnt ein älterer Herr.
Angenommen,ich kündige ordentlich - und der Mieter beruft sich auf die Sozialklausel (Alter,Gebrechlichkeit etc), welche Möglichkeiten bieten sich mir dann noch? Mal abgesehen vom Anbieten einer Ersatzwohnung??
Ich finde es völlig ok,das Mieter gegen unwillkürliche Kündigungen geschützt sind,aber ich finde es absolut unmöglich,daß ich als Vermieterin ewig auf mein Eigentum verzichten soll,schließlich hat man ja auch deshalb gebaut,um später dort zu wohnen..
Vielen,vielen Dank***
Stichwörter: rechte + vermieter + welche

1 Kommentar zu „...und welche Rechte hat der Vermieter??”

Elli aktiver Benutzer

Hi,

du musst noch nicht mal ordentlich kündigen.

Außerordentlich wegen Eigenbedarf - bekommst du immer durch.

Gruessle
Elli

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