Hotair 04.05.2014 09:47
Zusatz: Muss die Vermieterin bei Wohnungsbesichtigung andere Personen namentlich vorstellen oder müssen wir uns Fremde in die Wohnung lassen?
forsetis 04.05.2014 12:16
Wenn Garten, Keller und Stellplatz nicht im Mietvertrag als mitvermietet genannt sind, dann dürfte es schwierig mit der Beweisführung werden. Hier kann nur ein Anwalt für Mietrecht Ihre Ansprüche durchsetzen.
Zum Thema Besichtigung dürfte hier alles gesagt sein: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=127
Aralis 13.05.2014 17:05
Im Beisein der Vermieterin können schon fremde Personen Ihre Wohnung betreten. Z.B. neue Mietinteressenten.
Da die Vermieterin ohnehin die Gründe für eine Besichtigung angeben muß, ist eine persönliche Vorstellung nicht zwingend
feuersonne 14.05.2014 21:19
Ich glaube nicht das der neue Eigentümer mit dieser Sache durchkommen wird.