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Hotair hat diese Frage gestellt
Folgendes Problem:
Mietvertrag besteht seit 1991. 2011 wurde das Haus an einen neuen Eigentümer verkauft. Zur Wohnung zählen ein Kellerraum, Garten und ein Stellplatz. Diese Sachen hat die Vermieterin jetzt mit Frist 3 Monate gekündigt. Kellerraum, Garten und Stellplatz gehörten von Anfang an zur Mietsache, stehen aber nicht speziell im Mietvertrag. Man sagt doch, der neue Eigentümer muss alles so übernehmen, wie es war. Kann man sich gegen die Kündigung wehren? Ist scheibchenweise Kündigung erlaubt?
Nebenkostenabrechnungen wurden bisher, trotz Erinnerung der Mieter, nicht erstellt. Mit welcher Zeit verjähren Nebenkostenansprüche seitens des Vermieters?
Danke für Antworten!

4 Kommentare zu „Kündigung Garten, Keller, Stellplatz”

Hotair 04.05.2014 09:47

Zusatz: Muss die Vermieterin bei Wohnungsbesichtigung andere Personen namentlich vorstellen oder müssen wir uns Fremde in die Wohnung lassen?

forsetis Experte! 04.05.2014 12:16

Wenn Garten, Keller und Stellplatz nicht im Mietvertrag als mitvermietet genannt sind, dann dürfte es schwierig mit der Beweisführung werden. Hier kann nur ein Anwalt für Mietrecht Ihre Ansprüche durchsetzen.

Zum Thema Besichtigung dürfte hier alles gesagt sein: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=127

Aralis aktiver Benutzer 13.05.2014 17:05

Im Beisein der Vermieterin können schon fremde Personen Ihre Wohnung betreten. Z.B. neue Mietinteressenten.

Da die Vermieterin ohnehin die Gründe für eine Besichtigung angeben muß, ist eine persönliche Vorstellung nicht zwingend

feuersonne aktiver Benutzer 14.05.2014 21:19

Ich glaube nicht das der neue Eigentümer mit dieser Sache durchkommen wird.

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