Susanne
Wenn Dein Ex Partner auch im MV als Mieter steht, also Ihr beide, können auch nur beide gemeinsam kündigen. Eine Kündigung mit jeweils nur einer Unterschrift ist nichtig. Ich würde einen Rechtsanwalt beauftragen, der Dich einerseits in dieser Situation berät und der andererseits wahrscheinlich dann den Partner ausfindig machen muss zur Unterschrift.
Die Kosten würde ich dann auch beim Ex-Partner einfordern, da er sich ja einfach so aus dem Staub gemacht hat?
Stanniatze
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da werd ich wohl den Schritt zum Anwalt machen müssen!