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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Helfer(in),

durch Beendigung einer Beziehung habe ich fristgemäß mit meinem Namen den Mietvertrag gekündigt. Da mein Ex-Partner für mich nicht mehr erreichbar war konnte ich keine Unterschrift von ihm einholen. Nun wurde meine Kündigung genau aus diesem Grund abgelehnt! Laut Mietvertrag, den §573 und 573c des BGB, die darin erwähnt worden, ist dies nicht nötig! Die Wohnung ist für mich alleine Finanziell nicht Tragbar. Kann mir jmd Tipps geben??

Danke schon mal im vor raus.
Stichwörter: kündigung + mietvertrag + akzeptiert

2 Kommentare zu „Kündigung Mietvertrag nicht akzeptiert”

Susanne Experte!

Wenn Dein Ex Partner auch im MV als Mieter steht, also Ihr beide, können auch nur beide gemeinsam kündigen. Eine Kündigung mit jeweils nur einer Unterschrift ist nichtig. Ich würde einen Rechtsanwalt beauftragen, der Dich einerseits in dieser Situation berät und der andererseits wahrscheinlich dann den Partner ausfindig machen muss zur Unterschrift.
Die Kosten würde ich dann auch beim Ex-Partner einfordern, da er sich ja einfach so aus dem Staub gemacht hat?

Stanniatze

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da werd ich wohl den Schritt zum Anwalt machen müssen!

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