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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

beim Auszug wurde eine Scheibe der Verandatür beschädigt. Der Vermieter hat nun 150,-€ von der Kaution abgezogen, obwohl ich mitgeteilt hatte, daß ich einen Kostenvoranschlag wünsche oder selbst für die Reparatur sorge.

Die Tür stammt vermutlich aus den 60er Jahren. Ist da nicht von einem Restwert auszugehen?

Kann ich den Betrag (teilweise) einfordern.

Danke
Stichwörter: glasschaden + kationskürzung

0 Kommentare zu „Kationskürzung durch Glasschaden”

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