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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben streit mit unserem Vermieter der uns nun eine Kündigung geschickt hat.

Der Sachverhalt:
Wir sind vor 2 Jahren in "unser" Haus gezogen nachdem wir 3 monate renoviert und 6.000 € dafür ausgegeben haben. Wir bewohnen das Elternhaus unseres Vermieters unser Vermieter hat hinter an unserem Haus angrenzend (mit einer 1/2 Hauswand, aber eigenem Dach) vor 15 Jahren ein Haus gebaut und bewohnt dieses. Nun haben wir ärger weil wir nur noch die Nebenkosten zahlen die im Mietvertrag angegeben sind vorher war es so, dass mein Vermieter die Rechnung für Schornsteinfeger usw. direkt an uns gesandt hat und wir haben bezahlt obwohl dies nich ausgemacht war (und wir noch nie eine Abrechnung erhalten haben). Wie gesagt haben wir uns zur Wehr gesetzt und unserem Vermieter mitgeteilt das wir nur noch das zahlen, was im Vertrag steht.

Darauf hat unser Vermieter uns einen neuen Mietvertrag vorgelegt der für uns mehr als nachteilig ist (er will dort sogar Straßenreinigung umlegen usw.) und hat gedroht wenn wir diesen nicht unterschreiben wird er uns kündigen. Wir haben nicht unterschrieben und nun die Kündigung bekommen.

Ich dachte wir wären sicher, da wir immer Miete pünktlich gezahlt haben und uns auch sonst nicht zu schulden kommen lassen haben aber nun behauptet er das es sich bei unserem Haus nicht um ein Einfamilienhaus handelt (die Hausversicherung läuft aber auf ein Einfamilienhaus) sondern um ein Doppelhaus und er ein Sonderkündigungsrecht nach § 573 a hat da es sich ja um ein Gebäude handelt in dem er auch wohnt!

Ist das zulässig? Ist unser Haus ein Doppelhaus wenn sie Ihr Haus an unseres gebaut haben? Greift bei einem Doppelhaus überhaupt der § 573 a? Wer kann mir Auskunft geben bin wirklich verzweifelt wir haben aus diesem Haus mit viel Liebe und Geld ein Schmuckstück gemacht (was sich jetzt natürlich viel besser vermieten lässt)
Stichwörter: doppelhaus + kündigung + §

1 Kommentar zu „Kündigung nach § 573 a bei einem Doppelhaus”

alex29 Experte!

Hallo,

zu der Doppelhaushälftengeschichte kann ich dir nix sagen, aber was anderes aufschlussreiches:
Es fällt nämlich etwas auf: Ihr scheint verdammt gut weg gekommen zu sein mit euren NK, zumindest früher.
Der NORMALFALL ist, dass auf jeden Fall solche Sachen wie Straßenreinigung umgelegt werden. das ist USUS!
Da das der Anlaß des eigentlichen Streits ist, gehts mir hier darum zu sagen, dass das was ihr vorher zahlen musstet an NK extrem entgegenkommend vom VM war.
Nebenkosten die in bestimmt 99,99% vom VM auch auf die NK umgelegt werden sind: Wasserversorgung m3, Kosten Wasseruhren, Kanalgebühren, Entw.kosten, Gasheizung-Reinigung, Wartung-Warmwassergeräte, Wasser Allgemein, Gasöfen-Reinigung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Ungezieferbek., Gartenpflege, Strom-Allgemein, Schornsteinreinigung, Immissionsmessung, Gebäudevers, Glasvers, Hauswartkosten, etc. pp.

Das alles ist in jedem Fall umlagefähig für einen VM. Ich würde mir mal an eurer Stelle den neuen Vertrag nochmal angucken, ob der wirklich so schlimme ist. Du siehst hier, was alles zu den NK gehört und sowas ist der Normalfall. Mir scheint, eure vorherige Vorgehensweise war extrem gut für euch was die NK betrifft, aber ist absolut kein Normalfall, um das klar zu sagen.
Vielleicht überlegt ihr euch das dann nochmal, vor allem weil du schreibst, dass ihr an dem Häuschen hängt.
Gruß, alex29

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