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fubini79 hat diese Frage gestellt
Folgendes Problem:
Ich wohne in einem etwas baufälligen, älteren Haus, welches zimmerweise an Studenten vermietet wird.
Im September wird das Haus renoviert und wir müssen alle raus, was aber für mich kein Problem darstellt.
Es gibt drei Toiletten im Haus, von denen momentan nur eine funktioniert.
Und eine der nicht intakten Toiletten ist bis oben voll mit.....
Der Vermieter sieht (möglicherweise zurecht) die Schuld bei einer Mieterin, die ihre Binden ins Klo geworfen haben soll und will dagegen nichts unternehmen. Er verweist auch darauf, dass ja schließlich ein Klo noch funktioniert.
Er war auch schon selbst vor Ort und konnte das Problem nicht beheben, es müsste wohl ein Installateur gerufen werden.
Wie sieht jetzt die rechtliche Lage aus?
Kann ich einfach einen Installateur rufen und dem Vermieter das dann in Rechnung stellen?
Inwieweit ist es möglich, das Gesundheitsamt einzuschalten?

Für Auskünfte oder Erfahrungsberichte bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße

2 Kommentare zu „Rechtliche Lage wegen verstopftem Abfluss”

forsetis Experte! 17.07.2012 10:22

fubini79 17.07.2012 14:57

Danke erstmal.
Aber ich bin trotzdem weiter etwas unsicher, denn der Mietvertrag erlaubt nur generell die Toilettenmitbenutzung. Und eine Toilette ist ja benutzbar...

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