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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal!

Bin neu hier und habe ein sehr großes Problem. Entschuldigt schon bitte im Voraus, wenn mein Beitrag etwas lang wird - aber es ist alles so kompliziert.

Mein Problem: normalerweise sollte ich zum 1. August 2006 in eine Wohnung einziehen. Der Mietvertrag wurde auch gemacht und unterschrieben. Die Wohnung konnte ich nicht beziehen, weil der Vormieter noch nicht ausgezogen war und so bot uns unser Vermieter an, in die Wohnung daneben einzuziehen - vorübergehend natürlich nur.

Meine Nachbarin wohnt immer noch in "meiner" angemieteten Wohnung, wird wohl auch nicht so schnell ausziehen können, da sie keine andere findet.

Nun gut, ich hab mich so gut wie's nur ging in meiner Übergangswohnung eingerichtet. Mittlerweile musste ich entdecken, daß das komplette Haus naß ist und Schimmel in den Ecken hat. Der Vermieter besucht mich im 4-Tages-Abstand immer unter fadenscheinigen Vorwänden. Er schaut sich viel bei mir um, aber warum er eigentlich kommt ist mir nie so klar...

Von 2 Nachbarn habe ich bereits erfahren, daß dies so normal bei ihm sei. Er macht mich echt verrückt mit all seinen Aktionen!

Da es noch bis nächstes Jahr dauern kann, bis meine eigentliche Wohnung frei wird und ich jetzt schon nichtmehr die aktuelle Mietsituation ertragen kann und will, möchte ich so schnell wie möglich mir eine neue Wohnung suchen.

Nun meine Frage: für die eigentliche Wohnung wurde ein Mietvertrag gemacht, der erstmal 5 Jahre gültig sein wird. Für die Übergangswohnung wurde kein Vertrag gemacht, ich habe lediglich ein Protokoll unterschrieben, auf dem Wasserstände und Stromstände aufgezählt waren. Zudem steht auf diesem Protokoll noch: "Vorübergehende Übernahme. Famielie xxx hat die Wohnung rechts nicht geräumt, deshalb ist der o. g. Mieter vorübergehend in der Wohnung links untergebracht."

Ich bin jetzt schon auf der Wohnungssuche, denn ich will definitiv da raus, der Vermieter ist ein richtiger Psychopat, der alles unter Kontrolle haben will.

Kann ich mir einfach so eine andere Wohnung suchen und ihm sagen, daß ich aus der vorübergehenden Wohnung ausziehe? Muß ich mich an den Mietvertrag der eigentlichen Wohnung halten - für 5 Jahre???

Wie komme ich aus der ganzen Sache heil raus???

Grüße
Isabelle
Stichwörter: hindernissen + umzug

2 Kommentare zu „Umzug mit Hindernissen?”

Susanne Experte!

Hallo Isabelle,

da hast Du noch einmal Glück gehabt! Ich würde Dir für die Zukunft raten, keinen Vertrag mehr mit Kündigungsausschluss abzuschliessen.
Fakt ist:
Der Kündigungsausschluss ist ungültig, da der BGH entschieden hat, dass ein Kündigungsausschluss über höchstens 4 Jahre abgeschlossen werden kann. Dein Vertrag ist also mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ordentlich kündbar. (bis 3. September zum 30.11.)
http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=13900[/url:03a06]

Möglicherweise steht Dir aber durch die momentane Situation eine ausserordentliche Kündigung zu, weil der VM Dir nicht die versprochene Wohnung stellen kann. Das solltest Du mal von einem Ra prüfen lassen: [url:03a06]https://www.123recht.net/erstberatung/loginerstberatung.asp?bereich=Miet%20und%20Pachtrecht&fach=Mietrecht[/url:03a06]

Isabelle, Hessen

Hallo Susanne!

Danke für deine Antwort, das bringt mich schon ein ganzes Stück weiter!

Der Weg zum RA wird mir wohl nicht erspart bleiben... Wohl dem, der eine Rechtschutzversicherung hat...

Gruß
Isabelle

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