kajani 24.02.2013 21:29
Ich sollte noch erwähnen, dass mein Vermieter in einem Einfamilienhaus wohnt. Die Gartenwohnung ist ein separates Gebäude und hat einen eigenen Zugang von der Strasse.
forsetis 25.02.2013 08:40
Sie meinen 573 a, richtig?
Ob in Ihrem Fall dieser Paragraph Anwendung findet, wenn sich die Einliegerwohnung nicht im Haus, sondern auf dem Grundstück befindet, soll Ihnen ein Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht erklären.