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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo ihr geplagten!

Ich habe hier ein arges Problem: Wir bewohnen zu 3 eine WG, haben alle einen Zeitmietvertrag über 4 Jahre. Nun wohnen wir hier 2 Jahre drin, und möchten jetzt aber ausziehen(Distanzgründe). Der Vermieter meinte in Ordnung, solange wir einen Nachmieter finden. Später erfuhren wir, dass die WG unter uns OHNE Nachmieter ausziehen darf(selber Vertrag). Daraufhin haben wir den Vermieter zur Rede gestellt und er hat eingeräumt, dass wir auch ausziehen dürfen, mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Die haben wir eingehalten, alle Kündigungen per Einschreiben abgeschickt, mit der Bitte, diese schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung kam nie, wurde am Telefon aber zugesagt.
Heute habe ich erneut nachgefragt, weil ich nächste Woche einen neuen Mietvertrag unterschreiben werde. Nun sagte er, dass ich keine schriftliche Bestätigung bekommen würde, ich müsse mich auf sein Wort verlassen. Das ist echt merkwürdig. Kann ich mich auf seine mündliche Zusage verlassen? Er will vermutlich vermeiden, dass er am Ende auf der Wohnung sitzen bleibt, weil er keinen Nachmieter gefunden hat. Muss er gegen meine Kündigung Einspruch erheben wenn er damit nicht einverstanden ist?
Tausend Dank im voraus!
Acc

1 Kommentar zu „Kündigung ohne schriftliche Bestätigung”

Tomraid Experte!

Hallo AccAkut,

nette Tablette die da hast <!-- s :D --><!-- s :D -->

Also ihr seit für die 4 Jahre gebunden, könnt aber einen Nachmieter suchen und hoffen das er für den Vermieter solvent ist.

Er muß euch die Kündigung nicht bestätigen, es sei denn er macht es freiwillig. Doch er kann euch nur die Kündigung zum Ende der Mietzeit bestätigen, macht er das nicht, handelt er eigenständig und könnt somit die Frist kürzen. Das nennt man eine Zusatzvereinbarung!

Ich würde an eurer Stelle mit alle Mann hingehen und mit Nachdruck die Bestätigung unterschreiben lassen.

Eine mündliche Kündigungsbestätigung ist nichts wert.

Versucht euer Glück, denn was bei anderen ging muß bei euch nicht auch funktionieren.

MfG

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