Ghostraider
Wenn der Schlüsseldienst bescheinigt das das Schloss durch Verschleiß kaputt gegangen ist fällt es zu Lasten des Vermieters.
Auch die Kleinreparaturklausel greift hier wegen der Höhe der Einzelreparatur nicht, also wieder der Vermieter.
Sollten alle Stricke reißen kann der Freund es über die Haftpflicht abrechnen, da er einem dritten einen Schaden zugefügt hat.
Sie nicht, da hier wohl keine Mutwilligkeit vorliegt.
Gruß
ghost
schulzseb 25.04.2013 14:50
Unbedingt vom Schlüsseldienst bescheinigen lassen, dass das Schloss durch Verschleiß kaputt gegangen ist. War sicherlich ein Fallenbruch. Dann dürfte der Vermieter nichts auszusetzen haben.
http://www.hwi-sicherheit.de/
schulzseb 25.04.2013 14:53
Unbedingt vom Schlüsseldienst bescheinigen lassen, dass das Schloss durch Verschleiß kaputt gegangen ist. War sicherlich ein Fallenbruch. Dann dürfte der Vermieter nichts auszusetzen haben.
<a href="http://www.hwi-sicherheit.de/" Title="Schlüsseldienst">schlüsseldienst</a>